Betriebliche Risiken müssen passgenau versichert werden. Über dieses Thema sollte sich jede Organisation einmal ausführlich Gedanken machen. Es gilt die wichtigen Risiken zu identifizieren und passende Lösungen dafür zu finden. Es gibt für Ihre Branche und Ihre Organisation die passende Deckung dieser Risiken.
Persönliche Risiken müssen analysiert und individuell, auf den Unternehmer und seine private Situation zugeschnitten, abgesichert werden.
Versicherungen gibt es viele – vor allem viele, die man nicht wirklich braucht. Umso wichtiger ist es die Versicherungen herauszufiltern, die im Ernstfall großen Schaden abwenden können und die Existenzbedrohung weitgehend ausschließen.
Nur so können Sie sich in Ruhe auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Vermögensaufbau und Altersvorsorge sollten Sie als Unternehmer immer im Auge behalten. Alle Mittel immer in das eigene Unternehmen zu investieren, ohne dabei parallel die persönliche Altersvorsorge aufzubauen ist einer der klassischen und fatalen Fehler, den Selbstständige begehen. Je früher, desto besser, denn so lässt sich schon mit kleinen Beträgen ein Vermögen aufbauen.
Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung Ziel des Gesetzgebers ist es, für jeden Arbeitnehmer Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer deshalb einen Rechtsanspruch auf eigenfinanzierte betriebliche Versorgung – als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Beschäftigten auf Wunsch die Möglichkeit bieten, über den Betrieb für das Alter zu sparen.
Als Chef sind Sie zwar nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung Ihrer Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Jeder Arbeitnehmer kann aber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern er bereit ist, dafür einen Teil seines Gehalts einzusetzen. Dies gilt sogar für Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte.
Will der Arbeitnehmer also beispielsweise aus laufendem Gehalt eine betriebliche Altersversorgung aufbauen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diesem Wunsch im gesetzlich bestimmten Umfang nachzukommen (Umwandlung von Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung – das sind 3.048 Euro im Jahr 2017).
Als Arbeitgeber sollten Sie in jedem Fall aktiv werden und Ihren Mitarbeitern frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung machen. So haben Sie die Möglichkeit, ein Vorsorgesystem einzuführen, das auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter gleichermaßen zugeschnitten ist.
Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust. Umfassende Dread-Disease-Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie etwa Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypass-Operationen. Mit dem richtigen Vertrag versichern Sie bis zu 50 Krankheiten.
Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread-Disease sofort die volle Vertragssumme, sobald eine schwere Erkrankung eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente erst dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können