„Kreditinstitute greifen zur Erhaltung ihrer eigenen Liquidität mit überhöhten und unzulässigen Zinssätzen sowie heimlicher Verkürzung eingeräumter Kreditlinien (Limite) ungeniert und unverfroren in die Kasse -sprich das Konto- ihrer Kunden“
Hans Peter Eibl
Softwaremanipulation gibt es nicht nur in der Automobilbranche, auch in der Bankenbranche ist Softwaremanipulation „Geschäfsmodell.“ EIBL Kontenprüfung, die richterlich anerkannte Beweishilfe, deckt auf.
immer wieder bedienen sich Banken, mit unrechtmäßigen Mitteln am Hab & Gut ihrer Kunden – unrechtmäßige Zinsanpassungen, verzögerte Überweisungen, falsche Wertstellungen oder unzulässige Gebühren sind die Mittel der Wahl.
Die gute Nachricht – nicht zuletzt vom Bundesgerichtshof werden die Banken immer wieder in ihre Schranken gewiesen und die Verbraucherrechte gestärkt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Lassen Sie mit einem ForeCheck prüfen, ob sich Ihr Kreditinstitut an die Verpflichtung „Zinsanpassung an die Marktzinsentwicklung“ gehalten hat. Danach entscheiden Sie, ob Sie eine vollständige Konten-/Tiefenprüfung durchführen lassen wollen.
Hier einige Praxisbeispiele von Kunden, die einen ForeCheck beauftragt haben:
Der ForeCheck
Für den ForeCheck benötigen wir die monatlichen oder vierteljährlichen Zinsabrechnungen.
Am besten soweit zurück, wie Kontoauszüge vorhanden sind.
Ein laufendes Kontokorrent verjährt nicht!
Lassen Sie prüfen, ob sich Ihr Kreditinstitut an die, von der Rechtsprechung geforderte, Verpflichtung „Zinsanpassung an die Marktzinsentwicklung“ gehalten hat.
Der ForeCheck
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